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Ford übergibt Streifenwagen-Flotte an Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul

25.09.2019

Bei dem speziell für die Bedürfnisse der Polizei modifizierten Modell handelt es sich um einen Ford S-MAX mit innovativem 2,0-Liter EcoBlue-Diesel-Motor, der die neueste Abgasnorm Euro 6d TEMP erfüllt*. Mit seinem 8-Gang-Automatikgetriebe bringt er die Leistung von 140 kW (190 PS) auf die Straße. Als Streifenwagen verfügen die Ford S-MAX zudem über eine umfangreiche Sicherheitsausstattung, einen variabel auf die Erfordernisse der Polizei abgestimmten Innenraum und zeichnen sich durch eine hohe Nutzlast aus. Die spezifische Ausstattung haben Fachleute des Behördenverkaufs und des Entwicklungsteams von Ford sowie von spezialisierten Zulieferern für den Polizeieinsatz maßgeschneidert. Bevor Ford den Zuschlag seitens des NRW Innenministeriums bekam, setzte sich der Ford S-MAX in einem intensiven Eignungs- und Praxistest gegen Wettbewerber durch.

"Wir sind sehr stolz, dass sich unser speziell entwickeltes Fahrzeugkonzept durchsetzen konnte und der Ford S-MAX den Zuschlag als neues Einsatzfahrzeug für die Polizei in NRW bekommen hat", sagt Claudia Vogt, Direktorin Gewerbe- und Großkundengeschäft der Ford-Werke GmbH. "Der Ford S-MAX ist der prädestinierte Streifenwagen: Er bietet den Polizisten viel Platz für ihre Ausrüstung, viel Komfort bei langen Einsätzen und dennoch ein sportliches Fahrverhalten."




* Kraftstoffverbrauch des Ford S-MAX (8-Gang-Automatik) in l/100 km: 6,4 - 6,0 (innerorts), 5,2 - 4,7 (außerorts), 5,7 - 5,2 (kombiniert); CO2-Emissionen (kombiniert): 159 - 153 g/km

Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissoien, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 ersetzt das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ). Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

Die angegebenen Werte dieses Fahrzeugtyps wurden bereits anhand des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zu Vergleichszwecken auf NEFZ zurückgerechnet. Bitte beachten Sie, dass für CO2-Ausstoß basierte Steuern oder Abgaben seit dem 1. September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Daher können für die Bemessung solcher Steuern und Abgaben andere Werte als die hier angegebenen gelten.

Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.

Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Für weitere Informationen siehe Pkw-EnVKV-Verordnung.

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