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Sorgenfreier Dieselkauf: Nissan gibt Innenstadtgarantie

14.12.2017

Nissan Kunden können sich damit absichern, dass sie im Falle eines Fahrverbots für Diesel ihr Auto nicht mehr nutzen können. Sollten sie von so einem Verbot betroffen sein, dann können sie es jederzeit* bei ihrem Nissan Händler zurückgeben. Und: Beispielsweise können sie sich beim Weltmarktführer für Elektrofahrzeuge ein Anschlussangebot für einen neuen Nissan Leaf geben lassen - mit diesem Wagen sind Umweltzonen und Fahrverbote garantiert kein Hindernis.

Thomas Hausch, Geschäftsführer der Nissan Center Europe GmbH: „Als weltgrößter Autohersteller sehen wir uns in der Pflicht, den Kunden die Angst zu nehmen. Wie bereits mit unserer Aktion „Freistrom für alle“**, mit der wir die sogenannte Reichweitenangst von E-Mobil-Fahrern eindämmen, wollen wir ein neues Zeichen setzen. Da es auch uns mit der E-Mobilität nicht schnell genug geht, können wir nicht auf eine bewährte Antriebsart wie den Diesel verzichten. Daher gibt es jetzt die Innenstadtgarantie.“

Die „Innenstadtgarantie“ im Einzelnen:

  • Die „Innenstadtgarantie“ ist ab sofort zum Preis von einmalig 500 Euro für alle neuen Qashqai Diesel und X-Trail Diesel, die bis maximal vier Jahre über die Nissan Bank finanziert werden, erhältlich.
  • Sollte während des Finanzierungszeitraums im Umkreis von 100 km vom Wohnort eine Innenstadtsperrung für moderne Diesel in Kraft treten, greift die „Innenstadtgarantie“ für neue Qashqai Diesel und X-Trail Diesel.
  • Die Rücknahme erfolgt jederzeit* unbürokratisch bei Eintritt einer Innenstadtsperrung für Diesel. Voraussetzung ist lediglich, dass das Fahrverbot nicht mithilfe von Nissan Nachrüstlösungen aufgehoben werden kann und mindestens 30 Tage pro Jahr besteht. Der Rückkaufspreis orientiert sich dann an dem bei Rückgabe gültigen Restwert laut Eurotax/Schwacke.
  • Damit erfolgt auch ein sofortiger Ausstieg aus der Finanzierung.
  • Die Vertragskündigung erfolgt dann kostenfrei – ohne das Anfallen von Gebühren oder Vorfälligkeitsentschädigungen.
  • Bei Rückgabe prüft der Nissan Vertragspartner die Voraussetzungen und verrechnet die offene Ablösesumme der Finanzierung mit dem Rückkaufwert. Unter Berücksichtigung möglicher Schäden sowie Mehr- oder Minderkilometern werden maximal 2.500 Euro ausgeglichen.
  • Nissan stellt als EV-Volumenhersteller eine hohe Verfügbarkeit eines Produkts, das den Eintritt in die Innenstadt ermöglicht, sicher – nämlich mit den E-Fahrzeugen Leaf und e-NV200.
  • Wird im Anschluss z.B. ein neuer Nissan Leaf finanziert, so können die monatlichen Raten für den Leaf auf Höhe der Raten für den bisherigen Qashqai oder X-Trail (bei entsprechenden Anzahlungen) angepasst werden.


* Die Innenstadtgarantie kostet einmalig 500 Euro und kann beim Neuwagenkauf eines Qashqai oder X-Trail mit Dieselmotor abgeschlossen werden, der über die Nissan Bank mit mindestens 20 Prozent Anzahlung finanziert wird. Zur Inanspruchnahme der Garantie muss ein Fahrverbot am Wohnort bzw. im Umkreis von maximal 100 Kilometern an mindestens 30 Tagen im Jahr wirksam sein.

** „Freistrom für alle“: Seit dem 3. Oktober 2014 bietet NISSAN jedem Besitzer eines Elektrofahrzeugs die Möglichkeit, sein Fahrzeug deutschlandweit und kostenlos bei teilnehmenden NISSAN Partner zu seinen Öffnungszeiten aufzuladen.

Nissan Qashqai: Gesamtverbrauch kombiniert (l/100km): 5,8 - 3,8; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 134 - 99; Effizienzklasse C - A+ (Werte nach Messverfahren UN/ECE 101 und VO(EG)715/2007).

Nissan X-Trail: Gesamtverbrauch kombiniert (l/100km): 6,4 - 4,9; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 162 - 129; Effizienzklasse C - A (Werte nach Messverfahren UN/ECE 101 und VO(EG)715/2007).

Nissan Leaf: Stromverbrauch (kWh/100 km): kombiniert 17,0; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 0. Werte vorbehaltlich der finalen Homologation.

Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren VO(EG)715/2007 und § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung und ohne Zusatzausstattung ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der bei allen Nissan Partnern und bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Der Leitfaden steht außerdem als Download zur Verfügung.

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