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Sicher und teilautomatisiert: Nissan Qashqai ab sofort mit ProPILOT unterwegs

03.06.2019

 
29. Mai 2019. Der Nissan Qashqai ist ab sofort noch sicherer unterwegs: Der zu Preisen ab 21.350 Euro erhältliche Crossover-Pionier fährt mit erweiterter Komfort- und Sicherheitsausstattung vor, darunter das ProPILOT Fahrerassistenzsystem für teilautomatisiertes Fahren – in den höchsten Ausstattungsniveaus sogar serienmäßig. Gleichzeitig spendiert Nissan dem Topmodell Qashqai Tekna+ eigenständige Designakzente.

Mit den bereits aus dem vollelektrischen Nissan Leaf bekannten Assistenzsystemen reduziert der Qashqai den Stress im alltäglichen Berufsverkehr. Der ab der mittleren Ausstattungslinie N-Connecta optionale (Aufpreis 900 Euro), ab Tekna sogar serienmäßige ProPILOT umfasst einen intelligenten Stau-Assistenten mit Stop-&-Go-Funktion: Er bremst das Fahrzeug selbstständig bis zum Stillstand ab. Setzen sich vorausfahrende Verkehrsteilnehmer wieder in Bewegung, fährt auch das eigene Fahrzeug wieder an.

Die adaptive Geschwindigkeitsregelanlage hält derweil den Abstand zum Vordermann, während der Spurhalte-Assistent den Qashqai bei Bedarf mit einem gezielten Lenkimpuls mittig in der Spur hält. In Verbindung mit dem Nissan Safety Shield sind außerdem ein Notbremssystem mit Bewegungserkennung, eine Müdigkeitserkennung und ein Totwinkel-Assistent an Bord. Der intelligente Einpark-Assistent manövriert das kompakte Modell darüber hinaus in jede passende Parklücke.

Mit Ausnahme des intelligenten Stau-Assistenten, der ausschließlich Modellen mit Siebengang-Doppelkupplungsgetriebe (7DCT) oder mit Xtronic Automatik vorbehalten ist, gehören all diese Fahrerassistenzsysteme in den Topausstattungen stets zum Serienumfang. Der Qashqai Tekna ist zu Preisen ab 30.670 Euro in Verbindung mit dem 103 kW/140 PS starken 1,3-Liter-Turbobenziner erhältlich, der Qashqai Tekna+ beginnt bei 34.770 Euro. Das Topmodell profitiert dabei zusätzlich vom Dynamic-Paket, das dem Fahrzeug eigenständige Designakzente verleiht: Die Stoßfänger vorn und hinten sind beispielsweise in Wagenfarbe lackiert, die Außenspiegel tragen genauso Silber wie die neue Seitenleiste. Im Interieur warten ein schwarzer Dachhimmel und Aluminium-Optik.

Als Alternative zum Einstiegsbenziner, der auf Wunsch auch 117 kW/160 PS entwickelt, sind für den Qashqai wie gehabt ein 1,5-Liter-dCi-Dieselmotor mit 85 kW/115 PS, der ebenfalls mit Sechsgang-Schaltgetriebe und dem 7DCT angeboten wird, sowie der 110 kW/150 PS starke 1,7-Liter-Diesel erhältlich. In Verbindung mit Allradantrieb übernimmt beim großen Selbstzünder optional das Xtronic Automatikgetriebe die Kraftübertragung.

Nissan Qashqai 1.3 DIG-T 140 PS: Gesamtverbrauch kombiniert (l/100km): 5,7; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 130; Effizienzklasse B (Werte nach Messverfahren UN/ECE 101 und VO(EG)715/2007).

Nissan Qashqai 1.3 DIG-T 160 PS: Gesamtverbrauch kombiniert (l/100km): 5,8-5,7; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 131 - 130; Effizienzklasse B (Werte nach Messverfahren UN/ECE 101 und VO(EG)715/2007).

Nissan Qashqai 1.5 dCi: Gesamtverbrauch kombiniert (l/100km): 4,2; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 112 - 110; Effizienzklasse A+ (Werte nach Messverfahren UN/ECE 101 und VO(EG)715/2007).

Nissan Qashqai 1.7 dCi: Gesamtverbrauch kombiniert (l/100km): 5,8 - 4,8; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 154 - 127; Effizienzklasse B - A (Werte nach Messverfahren UN/ECE 101 und VO(EG)715/2007).

Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren gemäß VO(EG) 715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung 2017/1347 (WLTP) ermittelt.

Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen.

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