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Winterreifenpflicht im Ausland: Das gilt in Frankreich, Italien & Co.

30.09.2019

Die Winterreifenpflicht im Ausland ist gerade zur kalten Jahreszeit ein heißes Thema. Wenn die Tage kürzer und dunkler werden, nutzen viele Winterurlauber die Gelegenheit, dem Alltag zu entfliehen. Wer in den Wintermonaten mit dem Auto nach Frankreich, Österreich, Italien, die Schweiz oder Tschechien verreist, sollte sich jedoch vorher unbedingt darüber informieren, ob und wann in den jeweiligen Ländern Winterreifen und gegebenenfalls sogar Schneeketten vorgeschrieben sind.

Dass in Deutschland seit 2010 die sogenannte situative Winterreifenpflicht gilt, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. Aber wie sieht es bei unseren europäischen Nachbarn aus? Spätestens, wenn die Reise in den Herbst- oder Winterurlaub bevorsteht, müssen Sie sich mit dieser Frage auseinandersetzen. Denn selbst dann, wenn Sie die Seele an der sonnigen Riviera oder an der auch im Winter wohlig warmen Côte d’Azur baumeln lassen wollen, sollten Sie sich vorab zum Thema Winterreifenpflicht im Ausland informieren. Je nachdem, von wo Sie gen Süden reisen, kann es nämlich sein, dass Sie auf Ihrer Route Regionen durchqueren, die der Winter schon fest im Griff hat. Wer dann ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert saftige Bußgelder und Strafen. Viel schlimmer: Unter Umständen endet die Urlaubsfahrt mit einem Unfall. Damit das nicht passiert, verraten wir Ihnen, welche Regelungen in fünf beliebten Urlaubsländern gelten.

Winterreifenpflicht in Frankreich

In der „Grande Nation“ gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Jedoch: Wenn es die Witterungsbedingungen erfordern, können Winterreifen auch kurzfristig vorgeschrieben werden. Dies betrifft zumeist Straßen in Gebirgsregionen.1 Dort weist dann ein entsprechendes Verkehrsschild mit der Aufschrift „Pneus hiver admis“ oder „Pneus neige admis“ auf die Winterreifenpflicht hin.2 Wichtig zu wissen: Die Winterreifen müssen mindestens über eine Profiltiefe von 3,5 Millimeter verfügen.1 Auf schneebedeckten Straßen kann auch die Benutzung von Schneeketten auf der Antriebsachse Vorschrift sein. Hierüber informiert ein blaues rundes Schild, auf dem ein Reifen mit Schneeketten abgebildet ist. Dann gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.1 Verstöße gegen die Winterreifen- oder Schneekettenpflicht ahndet die Gendarmerie mit einem Bußgeld in Höhe von 135 Euro.3


Winterreifenpflicht in Österreich

Ähnlich wie in Deutschland und Frankreich besteht in Österreich keine generelle Pflicht zur Benutzung von Winterreifen – bei winterlichen Straßenbedingungen hingegen schon. Diese Regelung gilt zwischen dem 1. November und dem 15. April des Folgejahres, Anhänger sind davon ausgenommen. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 5.000 Euro – nämlich dann, wenn zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Wichtig: Winterreifen müssen an allen vier Rädern montiert sein und eine Mindestprofiltiefe von fünf Millimeter aufweisen. Ganzjahresreifen mit der sogenannten „M+S“-Kennung gelten in Österreich als Winterreifen.

Wenn die Straße nahezu komplett mit Schnee bedeckt ist, genügen anstelle von Winterreifen auch Schneeketten an den Antriebsrädern.3

Winterreifenpflicht in der Schweiz

In der Schweiz existiert ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht. Doch Vorsicht: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen den Verkehr behindert, muss zahlen. Kommt es aufgrund ungeeigneter Bereifung zu einem Unfall, sieht sich der Fahrer oft mit einer erheblichen Mitschuld konfrontiert.3

Wenn es die Witterungsbedingungen erfordern, herrscht in der Schweiz auf bestimmten Straßen Schneekettenpflicht auf der Antriebsachse.1 Darüber informiert ein entsprechendes Schild.

Winterreifenpflicht in Italien

Winterreifen sind während der kalten Jahreszeit in Italien auf vielen Straßen Pflicht. Das Problem: Es gibt keine einheitliche Regelung, da die einzelnen Provinzen ihre eigenen Bestimmungen verhängen dürfen. Unser Tipp: Informieren Sie sich vor der Abreise, welche Regelungen auf Ihrer Route gelten. Auf bestimmten Strecken besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen Schneekettenpflicht. Darüber informiert auch hier ein spezielles Schild. Die Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten ist auf 50 km/h begrenzt.3

Winterreifenpflicht in Tschechien

Demgegenüber ist die Regelung zu Winterreifen in Tschechien ziemlich eindeutig. Zwischen 1. November und 31. März gilt die allgemeine Winterreifenpflicht. Das heißt: Zeigt das Thermometer weniger als vier Grad Celsius oder bedecken Schnee, Schneematsch oder Eis die Fahrbahn, sind rundum Winterreifen vorgeschrieben. Diese müssen mindestens noch vier Millimeter Profil aufweisen.3 Als Winterreifen zählen hierbei auch Reifen mit M+S-Kennung. Schneeketten sind hingegen nur auf schneebedeckten Straßen erlaubt.1

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